Gesundheitssport unterstützt durch Ihre Krankenkasse
Präventionssport nach § 20 SGB V
Die folgenden Nordic Walking Kurse sind als Präventionskurse (nach § 20 SGB V) zertifiziert und werden von gesetzlichen Krankenkassen und Ersatzkassen in der Regel mit 80 Prozent der Kurskosten bezuschusst.
Nordic Walking Grundkurs kompakt
So funktioniert es
Wenn Sie einen der oben genannten Kurse bei uns buchen möchten, erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse, ob eine Bezuschussung der Kurskosten möglich ist. In der Regel müssen Sie hierfür folgende Angaben machen:
Kursanbieter: Nordic Walking Academy Berlin
Kursleiter: Dipl.-Sportwissenschaftler Arne Trommer (Grunewald), Juliane Neumann (Volkspark Friedrichshain)
Sollte es bei der Absprache mit Ihrer Krankenkasse Unklarheiten geben, bzw. ist die Nordic Walking Academy Berlin dort als Anbieter nicht gelistet, können Sie sich gern an uns wenden, wir werden den Sachverhalt dann für Sie klären.
Kostenrückerstattung
Die Erstattung der Kurskosten erfolgt rückwirkend. Das bedeutet, dass die Kurskosten vom Teilnehmer zunächst vollständig zu bezahlen sind. Nach dem Kurs erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung, die die regelmäßige Teilnahme am Kurs und die Bezahlung der Kursgebühren bestätigt. Diese Bescheinigung wird einfach bei der Krankenkasse eingereicht. Die Rückerstattung der Kurskosten erfolgt in der Regel unkompliziert innerhalb weniger Tage.

